Vorsicht bei Schnäppchenangeboten
Sonntag, September 30th, 2007Das Amtsgericht Pforzheim verurteilte einen Softwareingenieur wegen Hehlerei.
Schnäppchenjäger sind keine potentiellen Hehler! Der Softwareingenieur ersteigerte sich im Sommer 2005 ein Navigationsgerät im Neuwert von ca. 2000 Euro für unter 700 Euro. Später stellte sich heraus, dass das Gerät gestohlen sein. Das Amtsgericht Pforzheim entschied am 28.09.2007 in einem Berufungsverfahren, dass dies nicht als Helerei gelten kann (Landgericht Karlsruhe Az: 18 AK 136/07)



